Wir, das Kunstprofil der Q1, haben uns in diesem Halbjahr mit Frau Asmussen intensiv mit dem Thema Menschenrechte beschäftigt. Für uns in Deutschland scheinen Menschenrechte oft selbstverständlich. Richtet man den Blick jedoch auf andere Teile der Welt, wird schnell deutlich, dass diese keineswegs überall eingehalten werden.
Als Reaktion auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus wurden sie 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erstmals konkret formuliert und hatten direkten Einfluss auf die Entstehung unseres Grundgesetzes 1949. Durch das Grundgesetz wurden so Rechte wie Freiheit der Meinungsäußerung, die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung verbindlich verankert und werden seither z.B. in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht geschützt.
Für uns am Katharineum bilden die Menschenrechte die grundlegende Basis unserer Werte und unseres Handelns, sowohl im Unterricht als auch im zwischenmenschlichen Miteinander. Der Blick in das aktuelle Weltgeschehen zeigt, dass das nicht mehr selbstverständlich ist. Um darauf aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für die Menschenrechte als Grundlage unserer Demokratie zu stärken, plante die SV ein Projekt. Diesen Impuls haben wir aufgenommen und uns entschieden, die Menschenrechte künstlerisch darzustellen.
Zu Beginn sammelten wir Ideen und entwickelten erste Konzepte mithilfe von Mindmaps. Die 29 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte teilten wir dabei in 16 thematische Cluster ein. Anschließend galt es, passende Motive zu entwerfen, die die Vielfalt und Bedeutung der Menschenrechte durch Figuren und Szenen sichtbar machen. Unsere Aufgabe bestand dann darin, kreative und künstlerische Konzepte zu entwickeln, in denen die Artikel 1 bis 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erkennbar umgesetzt werden. Dabei arbeiteten wir bewusst mit dynamischen Linienführungen, klaren Silhouetten und starken Kontrasten, um eine ausdrucksstarke Gesamtwirkung zu erzielen. Einige unserer ersten Entwürfe enthielten noch einen eher negativ konnotierten Unterton, der jedoch nicht unserer eigentlichen Wirkungsabsicht entsprach. Deshalb entschieden wir uns für eine figürliche, aber abstrahierende Bildsprache, die die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt. Diesen Ansatz konkretisierten wir in ersten Entwürfen und stimmten sie mit der SV sowie der Schulleitung ab.
Nach mehreren Zwischenauswertungen wählten wir zwei Entwürfe und führten sie gestalterisch zusammen. Für die Schriftgestaltung gaben wir einigen Artikeln beziehungsweise Themenbereichen eigene Überschriften und wählten eine passende Schriftart und -größe.
An der Umsetzung waren wir dann reihum alle beteiligt, malten mit Acrylfarbe auf einer recycelten Leinwand und übermalten diese abschließend mit Neonfarben, um einen besonders leuchtenden und strahlenden Effekt zu erreichen. Die Schablonen für die Graffiti-Technik wurden angefertigt und schließlich gesprayt.
Die Arbeit an diesem Projekt hat uns nicht nur künstlerisch, sondern auch persönlich weitergebracht: Durch die intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entwickelten wir ein tieferes Verständnis für deren Bedeutung. Besonders deutlich wurde, dass viele Rechte, die wir im Alltag als selbstverständlich ansehen, in anderen Teilen der Welt nicht garantiert sind – hier ergaben sich auch währen der praktischen Arbeit viele Gesprächsthemen.
Darüber hinaus haben wir gelernt, ein komplexes Thema in eine große, plakative Bildgestaltung zu übersetzen und dabei gemeinsam kreative Lösungen zu entwickeln.
Mit unserem Kunstwerk möchten wir dazu beitragen, die Menschenrechte im Schulalltag sichtbar zu machen und zum Nachdenken über ihre Bedeutung anzuregen, denn Menschenrechte sind keine Selbstverständlichkeit, sie müssen verstanden, geschützt und gelebt werden.
Henriette Loges, Q1d




























