LRS - was bedeutet das?
Eine „umschriebene Lese-Rechtschreibschwäche“ (LRS) liegt laut dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht auf folgende Kriterien zurückgeführt werden können: Entwicklungsalter, unterdurchschnittliche Intelligenz, fehlende Beschulung, Milieu- oder Unterrichtsbedingungen, psychische Erkrankungen oder Hirnschädigungen.
Die schulische Anerkennung einer LRS erfolgt in Schleswig-Holstein durch eine zertifizierte Lehrkraft.
Häufig sind Schülerinnen und Schüler bereits vor dem Übertritt in die weiterführende Schule LRS-anerkannt. In einigen Fällen kann aber eine Testung und Anerkennung auch zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag der Eltern erfolgen.
LRS anerkannt - und dann?
Das Land Schleswig-Holstein regelt den Umgang mit Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) förmlich anerkannt worden ist, durch einen entsprechenden Erlass NuNVo (s. Downloads). Am Katharineum setzen wir diesen Erlass wie folgt um:
Ausgehend von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern möchten wir am Katharineum Schülerinnen und Schüler mit anerkannter LRS im Unterricht in folgender Weise unterstützen:
Säule 1: Anerkennung
Wir bemühen uns, die Schwierigkeiten, die Schülerinnen und Schüler mit LRS im Fachunterricht haben, zu verstehen und nehmen deren Bedürfnisse gezielt in den Blick; u.a. in Form eines Nachteilsausgleichs, der von der Klassenkonferenz für jede Schülerin/jeden Schüler mit LRS individuell beschlossen wird.
Säule 2: Ermutigung
Wir ermutigen Schülerinnen und Schüler mit LRS, indem wir durch kalkulierte Herausforderung im Unterricht das Selbstwertgefühl der Lernenden stärken und ihnen vermitteln, dass die Wertschätzung eines Kindes sich nicht auf dessen Schulleistungen beschränkt ist. Aus diesem Grund erhalten Schülerinnen und Schüler mit LRS bis zur 10. Klasse einen Notenschutz, d.h. die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Benotung der schriftlichen Leistungsnachweise einbezogen.
Ab Klasse 11 kann ein Antrag auf zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibleistungen gestellt werden.
Säule 3: Geduld
Wir passen das Lernangebots regelmäßig an den Lese- und Schreibentwicklungsstand der Schülerin/des Schülers an und zeigen in Beratungen die Fortschritte (aber auch die Rückschläge) konkret auf, um die Lernenden mithilfe neuer Vereinbarungen im Unterricht zu begleiten.
Säule 4: LRS-Förderkurs
Für Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse mit anerkannter LRS bietet unsere LRS-Beauftragte einen kostenlosen LRS-Förderkurs an (wöchentlich am Dienstag in der 7. Stunde). Dieser Kurs ist speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit LRS zugeschnitten und vermittelt Lern- und Übungsstrategien für den Lese- und Rechtschreiberwerb.
Ansprechpartnerin
SILKE FROST
LRS-Beauftragte (zertifizierte LRS-Fachkraft), Beratungslehrerin für Begabungsförderung (Schwerpunkt: Sprachen)
silke.frost@schule-sh.de