Städtisches Gymnasium mit altsprachlichem Zweig | seit 1531

Schulelternbeirat

Aufgaben des Schulelternbeirates

Laut Schulgesetz besteht der Vorstand des SEB aus drei Mitgliedern, die aus dem Kreis der Klassenelternbeiräte gewählt werden. Er unterstützt die Klassenelternbeiräte in Kooperation in allen Belangen der Schule. Am Katharineum finden regelmäßige Konferenzen mit der Schulleitung statt, in denen alle die Schule und den Unterricht betreffenden Fragen erörtert werden. Darüber hinaus helfen die SEB-Vorstandsmitglieder bei der stattfindenden Veranstaltungen, fördern die Traditionen der Schule und unterstützen die Schule auch außerhalb des Unterrichts. Der Vorsitzende des SEB-Vorstands ist zugleich auch Mitglied im Kreis- bzw. Stadtelternbeirat (KEB) sowie im Vorstand der Kulturmark und wird in der Regel – das ist eine Besonderheit des Katharineums – zum Vorsitzenden der Schulkonferenz (siehe unten) gewählt.

Die SEB-Konferenz

Am Katharineum finden jährlich in der Regel zwei SEB-Konferenzen statt. In diesen Konferenzen diskutieren die Schulelternbeiräte untereinander und mit den geladenen Gästen aus der Schülervertretung, Schulleitung, Kulturmark und anderen geladenen Referentinnen und Referenten zurückliegenden Ereignisse und zukünftige Planungen. Außerdem werden auf der SEB-Konferenz Anträge zur Diskussion und Abstimmung für die darauffolgende Schulkonferenz (siehe unten) formuliert und die Delegierten für die Schulkonferenz, die Fachschaftskonferenzen, den Kreis-/Stadtelternbeirat sowie den Landeselternbeirat gewählt. Stimmberechtigt sind nur die gewählten ersten Klassenelternbeiräte oder, bei Verhinderung, eine gewählte Vertretung. Jedoch können interessierte Eltern nach Anmeldung beim SEB-Vorstand als Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.

Die Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule. In ihr werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Schule betreffen, zum Beispiel den Unterricht, die bewegliche Ferientage, Beschlüsse zur Schulordnung und zu Veranstaltungen. Am Katharineum ist es eine besondere Tradition und Wertschätzung für die Arbeit der Eltern, dass der oder die SEB-Vorsitzende zur Leitung der SK gewählt wird. Stimmberechtigt sind nur die auf der SEB-Konferenz gewählten Delegierten. An der SK können jedoch nach Anmeldung beim Vorsitzenden der SK, d.h. in der Regel beim SEB-Vorstand, auch die Vertreter der Klassenelternbeiräte ohne Stimmrecht teilnehmen.

Werden Sie Klassenelternbeirat!

Als Klassenelternbeirat übernehmen Sie ein Ehrenamt. Sie haben dann das Recht, an den Pädagogischen Konferenzen („Klassenkonferenzen“) und an den Zeugniskonferenzen für die Klasse Ihres Kindes und an der SEB-Konferenz teilzunehmen und sich für alle Kinder Ihrer Klasse einzusetzen. (Dabei sollten natürlich nicht die Belange es eigenen Kindes, sondern das Allgemeinwohl vordergründig sein.) In der Regel werden pro Klasse 3 Klassenelternbeiräte gewählt, wobei einer oder eine den Vorsitz übernimmt und mit Stimmrecht an der SEB-Konferenz teilnimmt. (Die beiden anderen Klassenelternbeiräte sind auf der SEB-Konferenz als Gäste und Diskutanten willkommen.) Als Klassenelternbeirat berufen Sie 1-2mal jährlich einen Elternabend ein und sind ein Vermittler zwischen Eltern, Ihren Kindern als Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und der Schulleitung. Sie können auf einer SEB-Konferenz für weitere Ämter kandidieren und, wenn Sie gewählt werden, den Schulalltag für Ihre Kinder entscheidend mitbestimmen! Sie werden in der Regel jeweils zu Beginn der Orientierungsstufe, Mittelstufe und Oberstufe gewählt, amtieren also für zwei oder drei Jahre. Wenn Sie einen Rat zur Entscheidung wünschen, ob Sie ein solches Amt übernehmen können, sprechen Sie bitte den SEB-Vorstand an und besuchen Sie die Internetseiten der Landesregierung zu dem Thema.

Schulelternbeirat
HERR SCHINDLER
Vorsitzender

elternbeirat@lists.katharineum.de

Schulelternbeirat
FRAU WESE
Stellvertretende Vorsitzende

elternbeirat@lists.katharineum.de

Schulelternbeirat
DIETER SCHLEUSSNER
Stellvertretender Vorsitzender
Schulelternbeirat
HERR SCHINDLER
Vorsitzender

elternbeirat@lists.katharineum.de

Schulelternbeirat
FRAU WESE
Stellvertretende Vorsitzende

elternbeirat@lists.katharineum.de

Laut Schulgesetz besteht der Vorstand des SEB aus drei Mitgliedern, die aus dem Kreis der Klassenelternbeiräte gewählt werden. Er unterstützt die Klassenelternbeiräte in Kooperation in allen Belangen der Schule. Am Katharineum finden regelmäßige Konferenzen mit der Schulleitung statt, in denen alle die Schule und den Unterricht betreffenden Fragen erörtert werden. Darüber hinaus helfen die SEB-Vorstandsmitglieder bei der stattfindenden Veranstaltungen, fördern die Traditionen der Schule und unterstützen die Schule auch außerhalb des Unterrichts. Der Vorsitzende des SEB-Vorstands ist zugleich auch Mitglied im Kreis- bzw. Stadtelternbeirat (KEB) sowie im Vorstand der Kulturmark und wird in der Regel – das ist eine Besonderheit des Katharineums – zum Vorsitzenden der Schulkonferenz (siehe unten) gewählt.

Am Katharineum finden jährlich in der Regel zwei SEB-Konferenzen statt. In diesen Konferenzen diskutieren die Schulelternbeiräte untereinander und mit den geladenen Gästen aus der Schülervertretung, Schulleitung, Kulturmark und anderen geladenen Referentinnen und Referenten zurückliegenden Ereignisse und zukünftige Planungen. Außerdem werden auf der SEB-Konferenz Anträge zur Diskussion und Abstimmung für die darauffolgende Schulkonferenz (siehe unten) formuliert und die Delegierten für die Schulkonferenz, die Fachschaftskonferenzen, den Kreis-/Stadtelternbeirat sowie den Landeselternbeirat gewählt. Stimmberechtigt sind nur die gewählten ersten Klassenelternbeiräte oder, bei Verhinderung, eine gewählte Vertretung. Jedoch können interessierte Eltern nach Anmeldung beim SEB-Vorstand als Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule. In ihr werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Schule betreffen, zum Beispiel den Unterricht, die bewegliche Ferientage, Beschlüsse zur Schulordnung und zu Veranstaltungen. Am Katharineum ist es eine besondere Tradition und Wertschätzung für die Arbeit der Eltern, dass der oder die SEB-Vorsitzende zur Leitung der SK gewählt wird. Stimmberechtigt sind nur die auf der SEB-Konferenz gewählten Delegierten. An der SK können jedoch nach Anmeldung beim Vorsitzenden der SK, d.h. in der Regel beim SEB-Vorstand, auch die Vertreter der Klassenelternbeiräte ohne Stimmrecht teilnehmen.

Als Klassenelternbeirat übernehmen Sie ein Ehrenamt. Sie haben dann das Recht, an den Pädagogischen Konferenzen („Klassenkonferenzen“) und an den Zeugniskonferenzen für die Klasse Ihres Kindes und an der SEB-Konferenz teilzunehmen und sich für alle Kinder Ihrer Klasse einzusetzen. (Dabei sollten natürlich nicht die Belange es eigenen Kindes, sondern das Allgemeinwohl vordergründig sein.) In der Regel werden pro Klasse 3 Klassenelternbeiräte gewählt, wobei einer oder eine den Vorsitz übernimmt und mit Stimmrecht an der SEB-Konferenz teilnimmt. (Die beiden anderen Klassenelternbeiräte sind auf der SEB-Konferenz als Gäste und Diskutanten willkommen.) Als Klassenelternbeirat berufen Sie 1-2mal jährlich einen Elternabend ein und sind ein Vermittler zwischen Eltern, Ihren Kindern als Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und der Schulleitung. Sie können auf einer SEB-Konferenz für weitere Ämter kandidieren und, wenn Sie gewählt werden, den Schulalltag für Ihre Kinder entscheidend mitbestimmen! Sie werden in der Regel jeweils zu Beginn der Orientierungsstufe, Mittelstufe und Oberstufe gewählt, amtieren also für zwei oder drei Jahre. Wenn Sie einen Rat zur Entscheidung wünschen, ob Sie ein solches Amt übernehmen können, sprechen Sie bitte den SEB-Vorstand an und besuchen Sie die Internetseiten der Landesregierung zu dem Thema.

Stellvertretende Vorsitzende

Wand

Frau Wagner-Davidsmeyer
elternbeirat@lists.katharineum.de

Stellvertretender Vorsitzender

Schleussner

Herr Schleussner
elternbeirat@lists.katharineum.de